Seit dem 15. Dezember 2020 gilt die Coronavirus-Schutzmaskenverordnung in Deutschland. Anspruch auf diese Masken haben alle Versicherten der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenkassen (PKV), die den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben und zu einer der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Risikogruppe gehören.
Das Corona-Virus hat unseren Alltag noch immer fest im Griff. Schlagworte wie "Kontaktverbot", "Distanz halten", "Hygienevorschriften", "Maskenpflicht" sind bedauerlicherweise fester Bestandteil unseres Lebens geworden.