Ab dem 14. Juni kann sich jede Person, die vollständig gegen Corona geimpft worden ist, in unseren Filialen datenschutzkonform einen digitalen Impfnachweis bzw. digitalen Impfpass ausstellen lassen.
Wir bieten in unseren Corona-Testzentren in der Glückauf Apotheke, Sterkrader Str. 262, und in der Kronen-Apotheke, Friedrich-Ebert-Str. 79-81, eine Schnelltestmöglichkeit für alle an.
Seit dem 15. Dezember 2020 gilt die Coronavirus-Schutzmaskenverordnung in Deutschland. Anspruch auf diese Masken haben alle Versicherten der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenkassen (PKV), die den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben und zu einer der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Risikogruppe gehören.