Wichtige Informationen zur staatl. Schutzmaskenverordnung
Seit dem 15. Dezember 2020 gilt die Coronavirus-Schutzmaskenverordnung in Deutschland. Anspruch auf diese Masken haben alle Versicherten der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenkassen (PKV), die den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben und zu einer der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Risikogruppe gehören.
Stufe 1: 15.12.2020 bis 06.01.2021
Sie haben kostenlosen Anspruch auf 3 partikelfilternde Masken (bei uns durch die Bezirksregierung Düsseldorf geprüfte FFP2 Masken). Diese können Sie nach Vorlage des Personalausweises bei uns abholen. Wenn Sie ein Kundenkonto bei uns haben, benötigen Sie keinen Personalausweis. Zudem können Sie sich die Masken kontaktfrei nach Hause liefern lassen.
Stufe 2: 01.01.2021 bis 15.04.2021
Falls Sie zur Risikogruppe gehören, haben Sie in diesem Zeitraum noch 2x Anspruch auf jeweils 6 Schutzmasken, und zwar vom 01.01.2021 bis zum 28.02.2021 und vom 16.02.2021 bis zum Ablauf des 15.04.2021.
Für die Abgabe ist ein Coupon (Berechtigungsschein) notwendig, der Ihnen von Ihrer jeweiligen Krankenkasse zugesendet wird. Die Entscheidung über die Notwendigkeit liegt somit bei Ihrer Versicherung. Pro berechtigte Person wird ein Berechtigungsschein je Zeitraum ausgestellt, der in der Apotheke eingereicht werden kann.
Und da uns Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen am Herzen liegen, haben wir uns entschlossen, die Anzahl der Masken aufzustocken: Statt 6 FFP2-Masken erhalten Sie von uns 12 FFP2-Masken pro Berechtigungsschein.
Alternativ können Sie bei den vorgesehenen 6 FFP2-Masken bleiben und wir oder eine der TOP-Apotheken Dinslaken spenden stattdessen € 5,- an einen gemeinnützigen Verein aus Dinslaken Ihrer Wahl.
Die Masken können persönlich abgeholt werden. Falls Sie eine Lieferung per Botendienst bevorzugen, lassen Sie es uns wissen.
Um die Masken bei uns zu erhalten, lassen Sie uns die Berechtigungsscheine zukommen:
- Persönlich vor Ort in einer unserer Filialen
- Per Post oder Briefumschlag (in unserem Rezeptbriefkasten) mit Lieferadresse
- Elektronisch per Mail oder über unseren Online-Shop (shop.glueckauf-apotheke-dinslaken.de). Wir reservieren oder liefern gern. Allerdings benötigt der Botendienst in diesem Fall von Ihnen bei Übergabe noch den Berechtigungsschein im Original.
Bitte beachten Sie bei der Einreichung das auf dem Bezugsschein angegebene Gültigkeitsdatum.
Wer gehört zur Risikogruppe?
Ihre Krankenkasse prüft bis zum Januar, ob Sie zur Altersgruppe über 60 gehören oder bestimmte Erkrankungen mit erhöhtem Risiko aufweisen. Die Bezugsscheine werden dann automatisch an Sie versendet.
Bei Fragen dazu, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse. Weiteres dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/schutzmv.html).